OGH: Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

Benn-Ibler Rechtsanwälte

In der vorliegenden Rechtssache befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit einer Zustimmungsfiktionsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank.

Im vom Verein für Konsumenteninformation gegen eine Bank erhobenen Verbandsklageverfahren wurde die Rechtmäßigkeit des Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehrens zu neun von 54 Klauseln ihrer AGB und Geschäftsbedingungen für Kreditkarten überprüft.

Betroffene Klauseln ermöglichten der Bank verschiedene nachträgliche Vertragsänderungen – betreffend Entgelte, Leistungen, Zinssätze und Geschäftsbedingungen. Diese sah das Berufungsgericht überwiegend als Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 Konsumentenschutzgesetz – KSchG), aber auch als Missachtung des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG 2018).

Der OGH bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und führte aus, dass für die Zulässigkeit einer Zustimmungsfiktionsklausel neben dem Vorhandensein von Formalerfordernissen auch notwendig ist, die Klausel nach § 6 Abs 3 KSchG und § 879 Abs 3 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) zu prüfen.

Dass die Bank die Möglichkeit der Entgelt- und Leistungsänderungen auf „sachlich gerechtfertigte Fälle“ in Einzelfällen beschränkte, genügt nicht, um dem Anspruch der Rechtsprechung in Bezug auf das Transparenzgebot zu entsprechen.

OGH 9 Ob 81/21h (14.07.2022)




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