VwGH zum Sondersteuersatz auf nicht verbriefte Derivate
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten auch dann dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können, wenn sie über eine ausländische Bank abgewickelt werden. Die alte Regelung verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit. Der Gesetzgeber hat die Schlussfolgerungen der Entscheidung bereits umgesetzt.
Im Ausgangsverfahren erzielte der Revisionswerber Einkünfte aus Kapitalvermögen aus nicht verbrieften Derivaten (§ 27 Abs 4 Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988). Diese wurden von einer Bank in Dänemark abgewickelt. Das Finanzamt erfasste die Einkünfte zum progressiven Steuertarif. Es brachte den vom Revisionswerber beantragten besonderen Steuersatz nach § 27a Abs 1 Z 2 EStG 1988 von 27,5% nicht zur Anwendung.
Der besondere Steuersatz kam nur dann zur Anwendung, wenn eine österreichische auszahlende Stelle (idR eine Bank) iSd § 95 Abs 2 Z 2 lit b EStG 1988 eine der Kapitalertragssteuer entsprechende Steuer von den positiven Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten freiwillig einbehielt und abführte. Für ausländische Stellen war das nicht vorgesehen.
Laut VwGH liegt mit dieser Bestimmung ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit aus Art 56 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) vor, weil sich die steuerliche Ungleichbehandlung nicht aus der Art der Einkünfte als solche, sondern aus der Abwicklung durch eine inländische oder ausländische auszahlende Stelle ergebe. Ausländische Banken können daher ihren Kunden keine begünstigte Besteuerung anbieten.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber diese Unionsrechtswidrigkeit bereits behoben. § 27a Abs 2 Z 7 EStG 1988 verweist nun auf § 95 Abs 2 Z 4 EStG 1988, welcher nun die begünstigte steuerliche Behandlung nun auch für vergleichbare ausländische auszahlende Stellen vorsieht. Voraussetzung ist, dass diese einen inländischen steuerlichen Vertreter hat und ist zudem Eingeschränkt auf Länder mit umfassender Amtshilfe.
VwGH Ro 2019/15/0184-7 (08.03.2022)