Regierungsvorlage: Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz
Das Bundesministerium für Justiz hat die Regierungsvorlage zum Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (MILG) vorgelegt.
Begrenzung der Wertsicherung
Wertsicherungsklauseln sind in zahlreichen Mietverträgen zu finden und wirken sich auf die Höhe der Hauptmietzinse aus. Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) soll eine Begrenzung der Wertsicherung für den gesamten Wohnbereich schaffen, die der Inflation entgegenwirkt, indem auf Basis des Verbraucherpreisindex ein neuer Index für Wohnraumvermietung geschaffen wird.
Im MieWeG ist eine sogenannte „Mietpreisbremse“ für Wohnungsmietverträge enthalten. Anwendbar ist diese Norm sowohl auf den Voll- als auch auf den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) und betrifft auch bereits bei Inkrafttreten bestehende Mietverträge.
In der Vergangenheit wurden Wertsicherungsklauseln vereinbart, die nun aufgrund nur begrenzt vorhersehbarer Judikaturentwicklungen von der Unwirksamkeit bedroht sind und wo Rückforderungsansprüche über die gesamte Vertragsdauer drohen. Die Regelungen zur Verjährung setzt sich mit diesem Problem auseinander.
Mindestbefristungsdauer wird erhöht
Weiters wird die Mindestbefristungsdauer im MRG geändert. Sie wird auf fünf Jahre verlängert, sofern es sich beim Vermieter um einen Unternehmer handelt. Durch diese Regelung soll den Mietern eine höhere Stabilität in ihrer Lebenssituation und eine bessere finanzielle Planbarkeit gewährleistet werden. Die Mieter können aber weiterhin einen befristeten Wohnungsmietvertrag vorzeitig beenden.
Das neu eingeführte MieWeG trat mit 01.01.2026 in Kraft.
Regierungsvorlage, 269 BlgNR XXVIII. GP (22.10.2025)