Entwurf Kommunikationsplattformengesetz 1: Internet-Plattformen sollen zu unverzüglicher Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet werden
Der Entwurf für ein Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) soll Anbieter von Kommunikationsplattformen (zB Facebook, Instagram, TikTok) in Bezug auf das Löschen oder Sperren rechtswidriger Inhalte (Postings) stärker in die Pflicht nehmen.
Das Gesetz soll sowohl für inländische als auch ausländische Kommunikationsplattformen gelten. Ausgenommen sind Anbieter von Plattformen, die im vorangegangenen Quartal nicht mehr als 100.000 registrierte Nutzer hatten und mit dem Betrieb der Plattform im vorangegangenen Jahr nicht mehr als EUR 500.000 Umsatz in Österreich erzielt haben. Gänzlich ausgenommen sind Plattformen zur Vermittlung oder zum Verkauf von Dienstleistungen und Waren (zB Online-Flohmärkte), sowie nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien (Wikipedia) und die Kommentarspalten österreichischer Medien (zB das DerStandard-Forum).
Als zentrales Element des Entwurfs werden Plattformen verpflichtet, ein „wirksames und transparentes“ Melde- und Überprüfungsverfahren für behauptete rechtswidrige Inhalte (insbesondere Nötigungs-, Belästigungs- und Ehrverletzungsdelikte) einzurichten (§ 3). Das Verfahren muss so ausgestaltet sein, dass Nutzer der Plattform mit leicht auffindbaren, ständig verfügbaren und einfach handhabbaren Funktionen auf der Plattform, Inhalte melden können, eine Erklärung über das Verfahren mit der Meldung und dessen Ergebnis erhalten und unverzüglich über die wesentlichen Entscheidungsgründe der Erledigung sowie die allfällige Entfernung oder Sperre des Inhalts informiert werden.
Das Meldeverfahren muss so ausgestaltet sein, dass gemeldete und bereits für einen juristischen Laien offensichtlich rechtswidrige Inhalte spätestens innerhalb von 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden. Wenn sich die Rechtswidrigkeit des Inhalts erst nach einer detaillierten Prüfung herausstellt, muss der Inhalt zumindest binnen sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden.
Außerdem muss ein wirksames und transparentes Verfahren zur Überprüfung der Sperr- oder Löschentscheidung eingerichtet werden. Damit soll sogenanntes „Overblocking“, also das vorschnelle Entfernen tatsächlich rechtmäßiger Inhalte, verhindert werden.
Bundeskanzleramt, Ministerialentwurf (03.09.2020)