Entwurf für das Homeoffice-Gesetz 2021

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Von 15.2.2021 bis 19.2.2021 stand das geplante Homeoffice-Gesetz in Begutachtung.

Ziele im Bereich des Steuerrechts:

Wesentliches Ziel im Bereich des Arbeitsrechtes ist es, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Arbeitsvertragsparteien erleichtern, Vereinbarungen über Homeoffice in einem weit größeren Ausmaß als bisher abschließen zu können. Dazu soll die Möglichkeit im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetze (AVRAG) geschaffen werden. Ebenso ist die Einführung einer Definition für den Begriff „Arbeit im Homeoffice“ geplant. Demnach liegt dieser Zustand vor, wenn „eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt“. Der Begriff schließt auch eine Wohnung in einem Nebenwohnsitz oder die Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten ein. Nicht nur die Erbringung der Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik ist umfasst, sondern auch die Erbringung von Arbeitsleistungen mit anderen Mitteln im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie z.B. die Bearbeitung von Papierunterlagen.

Weitere geplante Änderungen würden das Arbeitsverfassungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz betreffen.

Begutachtungsentwurf Home-Office Gesetz




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