DE: Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – Bargeldverbot beim Immobilienkauf
Es soll künftig in Deutschland ein Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen gelten. Auch will die Bundesregierung eine Zentralstelle für die Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene schaffen. Entsprechende Regelungen hat das Kabinett nun als Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) verabschiedet.
Nachdem im verkündeten Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) bereits Maßnahmen zur kurzfristigen effektiveren Durchsetzung der gegen Russland erlassenen EU- Sanktionen realisiert worden sind, soll mit dem SDG II nun eine strukturelle Verbesserung bei der Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht werden.
Als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Invasion Russlands in die Ukraine hat die EU zahlreiche Sanktionspakete verabschiedet. Die erlassenen Grundverordnungen der EU gelten in Deutschland unmittelbar. Es bedarf damit keiner gesonderten innerstaatlichen Umsetzung der Sanktionen. Jedoch sind die bisher bestehenden nationalen Regelungen nicht speziell genug auf die Sanktionsdurchsetzung gerichtet und reichen für die deutschen Behörden nicht aus, um die gesetzten Sanktionsziele effektiv und vollumfänglich erreichen zu können. Das SDG I diente dazu kurzfristig bestehende Regelungslücken zu schließen. Mit dem SDG II soll nun eine grundlegendere Lösung geschaffen werden.
Das SDG II sieht insbesondere folgende Regelungsinhalte vor:
- Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene, soweit nicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Deutsche Bundesbank (BBk) zuständig sind
- Schaffung eines Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften sowie eines korrespondierenden Registers
- Einrichtung einer Hinweisannahmestelle
- Verknüpfung von Immobiliendaten aus den Grundbuchämtern und Katasterämtern mit dem Transparenzregister (Das Transparenzregister listet die wirtschaftlich Berechtigten und dient zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus)
- Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in der Bundesrepublik Deutschland halten (Bestandsfälle und Neuerwerb)
- Einführung eines Barzahlungsverbotes (auch Kryptowährung und Rohstoffe) bei Immobilientransaktionen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Sanktionsdurchsetzungsgesetz II