D: Ansprüche gegen Anbieter sozialer Netzwerke wegen Beitragslöschung

Benn-Ibler Rechtsanwälte

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Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook haben nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Anspruch auf Freischaltung des unter dem Vorwurf der Hassrede gesperrten Beitrags und auf Unterlassung erneuter Kontosperre, insoweit sie nicht über die Löschung des Beitrags und die Sperrung des Nutzerkontos informiert und ihnen keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde.

Facebook hatte seine Nutzungsbedingungen zum 19.04.2018 dahingehend geändert, dass Beiträge nicht gegen die Gemeinschaftsstandards und somit vor allem gegen Hassrede verstoßen dürfen. Die Klägerin, eine Nutzerin von Facebook, hatte einen Text verfasst und veröffentlicht, der unter das Verbot der Hassrede aus den Nutzungsbedingungen fiel. Daraufhin löschte Facebook den Beitrag und sperrte das Konto der Nutzerin. Nun klagte die Nutzerin auf Freischaltung des gelöschten Beitrags und Aufhebung der Kontosperre.

In seinem Urteil vom 29.07.2021 entschied der BGH nun, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperre bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind. Die durch Nutzungsänderung eingeräumten Vorbehalte benachteiligen den Nutzer entgegen Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs 1 S 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Denn in den Geschäftsbedingungen von Facebook ist kein nach den Grundsätzen erforderliches verbindliches Verfahren vorgesehen, das als Mittel zu einem angemessenen Interessenausgleich der beeinträchtigten Grundrechte, der Meinungsäußerungsfreiheit der Nutzerin einerseits und der Berufsausübungsfreiheit von Facebook andererseits, dient.

Das Verbot der Hassrede an sich wäre wirksam, insoweit ein solches verbindliches Verfahren in Form einer Mitteilung über die Löschung des Beitrags und die Sperrung des Nutzerkontos erfolgen würde und dem Nutzer die Möglichkeit zur Stellungnahme mit Neubescheidung gegeben wird.

BGH III ZR 192/20 (29.07.2021)





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