Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen geht in die Begutachtung
Am 16.09.2020 wurde das Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (EAG) in Begutachtung geschickt. Darin werden die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen neu geregelt. Weiters wird die Organisation von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermöglicht. Das Gesetz dient der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dass der Gesamtstromverbrauch ab 2030 zu 100% national aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird und bis 2040 die Klimaneutralität Österreichs erreicht wird. Aus diesem Grund beabsichtigt das EAG
- die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen nach den Grundsätzen des Unionsrechts zu fördern;
- die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen anteils- und mengenmäßig zu erhöhen;
- die energieeffiziente, ressourcenschonende, marktkonforme und wettbewerbsfähige Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen;
- die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zu gewährleisten;
- den Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern mit lokalen Behörden und KMUs zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu ermöglichen;
Zur Erreichung der Zielwerte soll die Stromerzeugung aus Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft und Biomasse mengenwirksam um 27 TWh gesteigert werden. Dabei kann die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen durch eine Marktprämie gefördert werden, die darauf gerichtet ist, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Begutachtungsphase endet am 28.10.2020. Der Bundesregierung zufolge soll das EAG bereits Anfang 2021 in Kraft treten.
BMK, Entwurf zum Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen - EAG (16.09.2020)