Beiträge mit Tag #ÖNORM B 2110
Alle BeiträgeWerklohn: Aufrechnung keine Zahlung nach ÖNORM B 2110
ZivilrechtDer Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob eine Aufrechnungserklärung des Auftraggebers im Bauvertrag als Zahlung im Sinn der ÖNORM B 2110 anzusehen ist und ob dadurch Werklohnforderungen des Auftragnehmers ausgeschlossen werden können. Die Be...
OGH zu pandemiebedingten Mehrkosten
ZivilrechtIst die ÖNORM B 2110 anzuwenden, sind pandemiebedingte Mehrkosten der Sphäre des Auftraggebers zuzuweisen. Werden die Mehrkosten eingefordert, ist auf Grundlage des Gesetzeswortlautes von § 1168 Abs 1 Satz 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)...