Beiträge mit Tag #ÖNORM B 2110

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Werklohn: Aufrechnung keine Zahlung nach ÖNORM B 2110

Zivilrecht 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob eine Aufrechnungserklärung des Auftraggebers im Bauvertrag als Zahlung im Sinn der ÖNORM B 2110 anzusehen ist und ob dadurch Werklohnforderungen des Auftragnehmers ausgeschlossen werden können. Die Be...

OGH zu pandemiebedingten Mehrkosten

Zivilrecht 

Ist die ÖNORM B 2110 anzuwenden, sind pandemiebedingte Mehrkosten der Sphäre des Auftraggebers zuzuweisen. Werden die Mehrkosten eingefordert, ist auf Grundlage des Gesetzeswortlautes von § 1168 Abs 1 Satz 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)...

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