Zaghafte Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen in Österreich
Nach mehreren Wochen „harten Lockdowns“ hat die Bundesregierung erste Öffnungsschritte angekündigt. Mit 8. Februar 2021 sollen die bislang ganztägig geltenden Ausgangsbeschränkungen auf den Zeitraum 20 bis 6 Uhr eingeschränkt werden. Zudem dürfen Handel, Dienstleistungsunternehmen und bestimmte Freizeiteinrichtungen wieder öffnen.
Bislang galten im dritten Lockdown ganztägige Ausgangsbeschränkungen, die wiederholt verlängert worden waren. Mit der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (die die 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ablösen wird) sollen ab 8. Februar 2021 die Ausgangsbeschränkungen in die Nachtstunden verlegt werden, d.h. nur noch von 20 bis 6 Uhr gelten.
In diesem Zeitraum wird es wie bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, den eigenen privaten Wohnbereich zu verlassen. Zu diesen Ausnahmen zählen wie bisher etwa die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Betreuung bestimmter Personen, die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, sowie berufliche und Ausbildungszwecke.
Als wesentliche Neuerung der neuen Schutzmaßnahmenverordnung ist die Öffnung von Handel, Dienstleistungen und bestimmten Freizeiteinrichtungen in Aussicht gestellt worden. So werden alle Sektoren des Handels wieder für Kunden geöffnet sein, wobei eine weitere Ausdünnung der Kundenströme angestrebt wird (20 m² pro Kunde statt bisher 10 m²).
Sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“ (zB Frisör) dürfen nur unter Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden ist, in Anspruch genommen werden. Es kann sich um einen PCR- oder einen Antigen-Test handeln. Zu den Freizeiteinrichtungen, die mit 8. Februar 2021 wieder öffnen dürfen, zählen Museen, Bibliotheken, Archive, Tierparks und botanische Gärten. Die bisher bestehende FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin. Im öffentlichen Raum ist weiterhin ein Abstand von 2 Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten.
Sozialministerium, Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen (2. Februar 2021)