Teil 2 - 2020: Die letzte Plenarwoche des Nationalrates brachte viele neue Gesetze und Änderungen
4. COVID-19-Gesetz Beschlussfassung COIVD-19 COVID-19-Maßnahmengesetz COVID-19-Steuermaßnahmengesetz COVID-19-Transparenzgesetz Corona Garantiegesetz Investitionsprämiengesetz KMU-Förderungsgesetz Mehrwertsteuer nationales Gesetz recht
In den letzten Sitzungen des Nationalrates wurden abermals Gesetze und Neuerungen beschlossen, welche die wirtschaftlichen Nachteile der Corona Pandemie abfedern sollen.
Unter anderem wurden folgende Punkte beschlossen, in weiterer Folge auch vom Bundesrat:
- Verlängerung von Corona-Sonderregelungen im Justizbereich, in der Verwaltung und im Vergaberecht: Diese Bereiche betreffen wieder den Einsatz von Videotechnologie, Verhandlungen und Lokalaugenscheine sowie das Miet-, Vereins- und Insolvenzrecht. Die Möglichkeit einer elektronischen GmbH-Gründung soll nun dauerhaft bestehen. Erweitert wurden auch die Möglichkeiten zur Beschlussfassung im Umlaufweg bzw via Videokonferenz. Nun können weitere Gremien von diesen Regelungen profitieren: Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF.
- COVID-19-Hilfen werden an steuerliches Wohlverhalten geknüpft
- Verlängerung von Maßnahmen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen
- FFP2-Schutzmasken für Personen ab 65 Jahre
- Erweiterte Polizeibefugnisse zur Kontrolle von Corona-Auflagen: Zu Änderungen wird es hier im COVID-19-Maßnahmengesetz kommen. Der Bundesrat hat dies mehrheitlich angenommen. Die Polizei soll nun die Befugnis erhalten, neben der Bezirksverwaltungsbehörde, die Einhaltung von Corona-Auflagen kontrollieren zu dürfen. Eine Nachschau in privaten Wohnräumen wurde ausgeschlossen.
- Kontrolle der Wirksamkeit der COVID-19-Maßnahmen und regelmäßige Berichte über Corona-Hilfen an den Nationalrat aufgrund des neu beschlossenen COVID-Transparenzgesetzes
- Verlängerung der Hilfen für KünstlerInnen und KulturvermittlerInnen, Gastronomie und Hotellerie und ermäßigter Steuersatz von 10% für bestimmte Reparaturen: Aufgrund des von Nationalrat und Bundesrat neu beschlossenen COVID-19-Steuermaßnahmengesetz kommt es zu zahlreichen Änderungen in anderen Gesetzen (Einkommensteuergesetz 1988, Umsatzsteuergesetz 1994 etc). Die Gastronomie und Hotellerie profitieren weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung. Auch andere Bereiche unterliegen nun einem geringeren Steuersatz, unabhängig von Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der Corona Pandemie.
- Verlängerung des KMU-Förderungsgesetzes und des Garantiegesetzes
- Aufstockung der Investitionsprämie auf 3 Mrd €
Parlamentskorrespondenz, Beschlüsse des Bundesrates