NR beschließt Gesetzespaket zur Europäischen Staatsanwaltschaft

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Mit dem Ziel der Umsetzung der EU-Verordnung zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO) hat der Nationalrat ein Gesetzespaket zur Europäischen Staatsanwaltschaft beschlossen. Der Bundesrat befasste sich am 27. Mai mit dem Beschluss. Die unabhängige Behörde soll mit 1. Juni 2021 die operative Tätigkeit aufnehmen.

Neben Änderungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, des Finanzstrafgesetzes und des Strafgesetzbuchs wurde das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen.

Die VO (EU) 2018/1805 gilt unmittelbar, dennoch war es erforderlich, die Bestimmungen der Verordnung an das nationale System anzupassen, insbesondere Zuständigkeiten festzulegen. In einem Punkt (Art. 3 Abs. 2 VO (EU) 2018/1805) war auch der vorgesehene Ermessensspielraum des nationalen Gesetzgebers auszufüllen.

Aufgabe der unabhängigen Behörde wird die (grenzüberschreitende) Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU sein. Entsprechend einer weiteren EU-Richtlinie, die im Jahr 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde, soll die strafrechtliche Bekämpfung von Betrugshandlungen, die gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtet sind, verfolgt werden.

Die EUStA ist eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie gliedert sich in eine zentrale Ebene in Luxemburg und in eine dezentrale Ebene direkt in den teilnehmenden Mitgliedstaaten nach Art. 8 Abs. 2 EUStA-VO. In jedem Mitgliedstaat müssen als innerstaatlich handelnde Organe mindestens zwei Delegierte Europäische Staatsanwälte eingerichtet werden. Diese können auch Aufgaben als nationale Staatsanwälte wahrnehmen. Der EUStA soll ihre Aufgaben für das gesamte Bundesgebiet wahrnehmen können. Bisher nehmen 22 Mitgliedstaaten an der EUStA teil; Irland, Dänemark, Schweden, Ungarn und Polen nehmen nicht teil.

808 der Beilagen XXVII. GP (20.05.2021)




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