Irische Datenschutzbehörde: 405 Mio EUR Bußgeld für Instagram

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Die irische Datenschutzbehörde (DPC) verkündete in einer Pressemitteilung, dass das soziale Netzwerk Instagram wegen der Veröffentlichung von personenbezogener Daten Minderjähriger in Irland ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen EUR zahlen muss.

Die Untersuchung der irischen Datenschutzbehörde betraf die Verarbeitung personenbezogener Daten von minderjährigen Nutzern des sozialen Netzwerkdienstes Instagram. Laut der irischen Datenschutzbehörde habe Instagram den minderjährigen Nutzern erlaubt, sogenannte „Business-Accounts“ zu betreiben. Somit konzentrierte sich die Untersuchung insbesondere auf die öffentliche Bekanntgabe von E-Mail-Adressen und/oder Telefonnummern von minderjährigen Nutzern über derartige Geschäftskonten und eine standardmäßige öffentliche Einstellung für persönliche Instagram-Konten von Minderjährigen.

Nach der Untersuchung legte die irische Datenschutzbehörde den betroffenen Aufsichtsbehörden einen Entscheidungsentwurf gemäß Art 60 DS-GVO vor, worauf sechs nationale Regulierungsbehörden Einwände dagegen erhoben. Es konnte kein Konsens erzielt werden, weshalb gemäß Art 65 DS-GVO die Streitbeilegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) erfolgte.

Der Europäische Datenschutzausschuss verabschiedete am 28.7.2022 seine verbindliche Entscheidung und forderte die irische Datenschutzbehörde auf, den Entscheidungsentwurf entsprechend zu ändern.

In weiterer Folge wurde am 2.9.2022 die Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde angenommen. In der Entscheidung werden Verstöße gegen Artikel 5 (1) lit a, Art 5 (1) lit c, Art 6 (1), Art 12 (1), Art 24, Art 25 (1), Art 25 (2) und Art 35 (1) DS-GVO festgestellt.

Pressemeldung Data Protection Commission Ireland, 15.9.2022




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