Grünes Licht für das digitale COVID Zertifikat

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Am 17. März 2021 schlug die Europäische Kommission die Einführung eines digitalen grünen Zertifikats vor, welches als Nachweis für eine gegen COVID-19 geimpfte, negativ getestete oder genesene Person dienen soll. Innerhalb von zwei Monaten einigten sich die Kommission, Rat und das Parlament auf die Einführung des digitalen COVID-Zertifikates.

Das Zertifikat soll auf Wunsch der Empfänger digital oder auch in Papierform erhältlich sein und jeweils einen digital signierten QR-Code enthalten. Die in Kraft tretende Verordnung soll rückwirkend wirken, somit auch jenen Personenkreis, welcher vor 1.Juli 2021 geimpft wurde, umfassen. Ein Hauptmotiv des Zertifikates ist es, Mitgliedstaaten davon abzuhalten, zusätzliche Reisebeschränkungen den Unionsbürgern aufzuerlegen, es sei denn die Maßnahmen sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig. Drittstaatsangehörige mit einem Wohnsitz innerhalb der EU sollen ebenfalls antragsberechtig seien. Das COVID-Zertifikat soll kostenlos, sicher und für alle zugänglich sein.

Zur Umsetzung bedarf es noch der formellen Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rates. Den Mitgliedsstaaten wurde eine Frist von 6 Wochen ab 1. Juli für die Ausstellung eingeräumt. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der technischen Umsetzung und hat eigens hierfür quelloffene Referenzsoftware, sowie eine Wallet-Referenz-App bereitgestellt. Weiters mobilisiert die Kommission ein Budget von 100 Millionen Euro für die Bereitstellung von Tests innerhalb der Mitgliedstaaten.

Kommissionspräsidentin Von der Leyen hält fest: „Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU. Das digitale COVID-Zertifikat wird den Menschen in Europa das Reisen erleichtern.“ 

EU-Kommission, Pressemitteilung (20.05.2021)




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