Google ignoriert EuGH: Beschwerde bei frz. Datenschutzbehörde

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Noyb.eu hat eine Beschwerde gegen Google bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eingereicht, da Google die E-Mail-Plattform Gmail dafür nutzt, um unaufgefordert Werbe-E-Mails zu versenden. Dafür liegt keine gültige Zustimmung der Nutzer vor.

Bei noyb (None of Your Business) handelt es sich um einen Verein von Datenschützer, welcher 2017 von Max Schrems gegründet wurde.

Google sendet Nutzern der E-Mail-Plattform Gmail ohne Zustimmung Werbung, welche als E-Mails verpackt direkt in den Posteingang der Nutzer gelangen. Werden kommerzielle E-Mails direkt versendet, sind sie als Direktmarketing-Emails zu klassifizieren und fallen unter die ePrivacy Verordnung.

Die Versendung von E-Mails zum Zweck der Direktwerbung erfordert die Zustimmung der Nutzer. Laut Europäischem Gerichtshof (Pressemitteilung EuGH, 25.11.2021, C-102/20) ist die Einblendung von Werbenachrichte in der E-Mail-Inbox in einer Form, die der einer tatsächlichen E-Mail ähnlich ist, eine Verwendung elektrischer Post für die Zwecke der Direktwerbung. Der Nutzer muss freiwillig zustimmen, dass die Werbung direkt in den Posteingang geschickt wird. Das wurde seitens Google ignoriert.

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat bereits im Dezember 2021 eine Geldstrafe in Höhe von 150 Millionen EUR gegen Google wegen Cookie-Verstöße angeordnet. Die vorliegende Beschwerde beruht auf der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und nicht auf der Datenschutz-Grundverordnung, sodass die französische Behörde (CNIL) direkt entscheiden und eine Geldstrafe gegen Google verhängen kann.

https://noyb.eu/en/gmail-creates-spam-emails-despite-cjeu-judgment (24.08.2022)




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