Fiskalratsanpassungsgesetz 2021 in Begutachtung

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Mit dem eingebrachten Gesetzesvorschlag zum Fiskalratsanpassungsgesetz 2021 (FRAG 2021) will die Regierung mit der Schaffung eines österreichischen Produktivitätsrats der EU-Ratsempfehlung 2016/C 349/01 nachkommen. Die Novelle ist bis 14.09.2021 in Begutachtung.

Der Bedarf an nationalen Produktivitätsräten resultiert aus volkswirtschaftlichen Bedenken. Der Rat der EU hält in seiner Empfehlung fest, dass es zum Wiederanstieg des Wirtschaftswachstums in den Mitgliedstaaten (MS) der EU, insbesondere der Unterstützung von Innovation, dem Ausbau von Kompetenzen, der Flexibilität an den Arbeits- und Produktionsmärkten sowie einer besseren Ressourcenallokation bedarf. Diese Produktivitäts- und Wettbewerbsfähigkeit soll durch Produktivitätsräte gefördert werden. Der Rat erhofft sich hierbei die Förderung der Eigenverantwortung für die notwendigen Maßnahmen und Reformen auf nationaler Ebene und eine Verbesserung der Wissensbasis für die unionsweite wirtschaftspolitische Koordinierung.

Gleichzeitig soll die Einführung eines Produktivitätsrates in den einzelnen MS den Erfordernissen der Währungsunion nachkommen. Da MS der Währungsunion in Ermangelung flexibler nominaler Wechselkurse Probleme mit dem Ausgleich von makroökonomischen Ungleichgewichten haben, sollen Produktivitätsräte bei der Überwachung helfen. Somit dient die Einführung solcher Maßnahmen auch der Stabilität der Eurozone und der Finanzmarktstabilität.

Der Rat der EU trifft in seiner Empfehlung keine bestimmten Vorgaben für die institutionelle Eingliederung des Produktivitätsrates in den einzelnen MS. Die Räte sollen lediglich funktionell eigenständig gegenüber Behörden sein, welche für die Gestaltung und Umsetzung der Politik im Bereich der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zuständig sind, damit sie in der Lage sind, unabhängige Analysen im Rahmen ihres Arbeitsbereichs zu erstellen.

Die österreichische Regierung plant eine Einbettung in das Sekretariat des österreichischen Fiskalrates. Dieser ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus 15 weisungsfreien Mitgliedern, allesamt Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Finanz- und Budgetwesens, zusammensetzt. Die derzeitigen Aufgaben des Fiskalrates bleiben durch die Eingliederung des Produktivitätsrates jedoch unberührt.

Ministerialentwurf 141/ME XXVII. GP (23.08.2021)




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