EuGH zu irreführenden Rabattaktionen in Werbeprospekten
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde ein praxisrelevanter Fall bezüglich Werbung mit Rabatten und Preisermäßigungen vorgelegt.
Ein deutscher Discounter hat in seinen Werbeprospekten mit prozentualer Preisersparnis und einem „Preis-Highlight“ geworben. Bananen kosteten anstelle von EUR 1,69 nur EUR 1,29. Allerdings belief sich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage auch auf EUR 1,29. Der rabattierte Preis einer Ananas betrug statt EUR 1,69 nur EUR 1,49. Jedoch war der herabgesetzte Preis höher, als der niedrigste Preis der letzten 30 Tagen, welcher sich auf EUR 1,39 belief.
Die Verbraucherzentrale war der Meinung, dass eine solche Werbung die Interessen der Verbraucher beeinträchtige und unlauter sei. Aus diesem Grund erhob sie Klage beim vorlegenden Landgericht Düsseldorf (Deutschland), mit dem Antrag, den Discounter zu verurteilen, es zu unterlassen, Preisreduzierungen nicht auf Grundlage des niedrigsten Preises zu ermitteln.
Das Landgericht Düsseldorf legte dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:
Ist Art. 6a Abs. 1 und 2 der Richtlinie 98/6 (Preisangaben-Richtlinie) dahin auszulegen, dass werbliche Hervorhebungen, mit denen die Preisgünstigkeit eines Angebots unterstrichen werden soll, ausschließlich auf den vorherigen Preis im Sinne von Art. 6a Abs. 2 der Richtlinie 98/6 bezogen sein dürfen?
Zur Bestimmung des Sinns und der Tragweite einer Vorschrift des Unionsrechts sind bei ihrer Auslegung nicht nur ihr Wortlaut, sondern insbesondere auch ihre spezifischen Ziele zu berücksichtigen. Die Preisangaben-Richtlinie soll den Vergleich von Verkaufspreisen erleichtern. Weiters soll eine einheitliche und transparente Information zugunsten sämtlicher Verbraucher im Rahmen des Binnenmarktes sichergestellt werden. Der Verkaufspreis muss klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information genau, transparent und unmissverständlich ist.
Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass eine Preisermäßigung für ein Erzeugnis, die in Form eines Prozentsatzes oder einer Werbeaussage bekannt gegeben wird, auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage zu bestimmen ist.
EuGH C-330/23 (26.09.2024)