EuGH: Recht auf Schadenersatz im Dieselskandal
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt fest: Käufer eines Autos mit unzulässiger Abschalteinrichtung haben gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Kläger des vor einem deutschen Gericht anhängigen Ausgangsverfahrens kaufte 2014 einen Gebrauchtwagen der Marke Mercedes-Benz. Dieser war mit einer Software ausgestattet, die die Abgasrückführung verringert, wenn die Außentemperatur unter einer gewissen Schwelle liegt, was eine Erhöhung der NOx-Emissionen zur Folge hat.
Im Wesentlichen wollte das deutsche Gericht wissen, ob die Richtlinie 2007/46 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen (Rahmenrichtlinie) in Verbindung mit der Verordnung Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass sie die Einzelinteressen eines individuellen Käufers eines solchen Fahrzeugs schützt. Abschalteinrichtungen sind gem Art 5 Abs 2 der Verordnung Nr. 715/2007 verboten.
Laut EuGH hat die Verordnung Nr. 715/2007 das allgemeine Ziel, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen. Die Verordnung ist allerdings auch im Kontext des Regelungsrahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen in der Union zu sehen. Daraus ergibt sich, dass eine Typengenehmigung nur erteilt werden kann, wenn der Fahrzeugtyp auch die Anforderungen der Verordnung Nr. 715/2007 erfüllt. Darüber hinaus müssen die Hersteller einem individuellen Käufer eine Übereinstimmungsbescheinigung aushändigen. Diese bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung allen erforderlichen Rechtsakten entspricht, wodurch eine unmittelbare Verbindung zwischen Hersteller und Käufer hergestellt. Durch diese Bescheinigung lässt sich also ein Käufer davor schützen, dass der Hersteller seine Pflichten, rechtskonforme Fahrzeuge auf den Markt zu bringen, nicht einhält.
Im Ergebnis soll der unionsrechtliche Rahmen daher auch die Einzelinteressen der individuellen Käufer schützen. Damit besteht ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Hersteller, sofern ein Schaden entstanden ist.
EuGH C-100/21 (21.03.2023)