EuG: Verliert McDonald‘s die BigMac-Marke?

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Das Gericht stellt fest, dass McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachgewiesen hat.

Die Unionsmarke „Big Mac“ wurde 1996 zugunsten von McDonald‘s eingetragen. Supermac eine irische Schnellrestaurantkette stellte 2017 einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Diesem Antrag wurde teilweise durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in seiner Entscheidung (R 543/2019-4) im Dezember 2022 stattgegeben. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hob die Entscheidung nun auf und schränkte den durch die Marke „Big Mac“ gewährten Schutz teilweise weiter ein.

Der Grund für die von Supermac vorgebrachte Nichtigkeitsklage (Art 263 AEUV) gegen die oben genannte Entscheidung aus dem Jahr 2022 war, dass McDonald‘s die Marke „Big Mac“ für gewisse Waren und Dienstleistungen während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt hatte. Das EUIPO hat dem Antrag teilweise stattgegeben, jedoch nicht in Bezug auf den Schutz für „Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukte“ und für „Fleisch- und Hühnchensandwiches“ sowie für „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit in Zusammenhang stehen“ sowie für „die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“.

Der EuG stellte jedoch fest, dass McDonald’s keinen Nachweis erbrachte hatte, dass die Marke BigMac ernsthaft für „Hühnchensandwiches“, „Speisen aus Geflügelprodukten“ sowie die oben genannten Dienstleistungen und Speisen benutzt wurde. Besonders fehlten dabei Angaben zu den Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums für die Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit. Dadurch konnte eine Verwendung für die genannten Bereiche nicht nachgewiesen werden und der Schutz für diese Bereiche wurde vom EuG eingeschränkt.

EuG T‑58/23 (05.06.2024)




Weitere Services