EU: Künftig soll repariert werden anstatt weggeworfen!

Benn-Ibler Rechtsanwälte

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Die EU-Kommission will neue Verbraucherrechte für einfachere und attraktivere Reparaturen einführen. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und die Müllmenge zu verringern. Smartphones, die ersetzt werden müssen, weil Akkus nicht ausgetauscht werden können, soll es in Zukunft möglichst nicht mehr geben. Verbrauchern muss es möglich sein, nachhaltiger zu Leben und ihre kaputten Geräte beispielsweise in „Repair Cafés“ bringen zu können.

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll sichergestellt werden, dass im Rahmen der gesetzlichen Garantie mehr Produkte repariert werden und den Verbrauchern einfachere und kostengünstigere Optionen für reparierbare Produkte zur Verfügung stehen. Außerdem sollen damit die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützt werden.

Derzeit verhandeln die EU-Mitgliedstaaten über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit. Schließlich sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die Umwelt besser zu schützen und sogleich dem Klimawandel zu begegnen. Eine entsprechende EU-weite Regelung im Binnenmarkt würde mehr Einheitlichkeit schaffen.

Über den bestehenden gesetzlichen Rahmen der Garantie hinaus, werden Verkäufer verpflichtet, Reparaturen anzubieten, es sei denn sie wäre teurer als der Ersatz des Produkts.

Mitunter wichtigstes Element der neuen Vorschläge ist ein digitaler Produktpass. Verbraucher können darin ablesen, wie Produkte hergestellt wurden, ob sie repariert werden können und ob sie wiederverwertbar sind. Ungenaue und nicht nachgewiesene Produktangaben wie „grün“ und auch „umweltfreundlich“ sollen künftig verboten werden.

Das neue Recht soll vor allem Regelungen enthalten, die zu einer verkürzten Reparaturzeit beitragen – denn ansonsten fehle der Anreiz zu einer Reparatur. So sollen Hersteller verpflichtet werden, entsprechende Ersatzteile zu lagern und auch liefern zu können.

Auch soll die Reparatur nicht nur innerhalb der Gewährleistungszeit, sondern für einen gewissen Zeitraum darüber hinaus eingeräumt werden. In welchen Fällen eine Reparatur kostenfrei sein soll, wird noch zu bestimmen sein.

Europäische Kommission, Pressemitteilung: Recht auf Reparatur (22.03.2023)


 

 

 





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