EU: Die neue Produktsicherheitsverordnung

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung gilt ab 13. Dezember 2024 und entwickelt das bestehende Produktsicherheitsrecht weiter. Es gelten neue umfangreiche Informationspflichten beim Angebot von Produkten im Internet. Ziel der Verordnung ist es, das bestehende Produktsicherheitsrecht an die Entwicklungen der voranschreitenden Digitalisierung anzupassen.

Produkte, die für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen benutzt werden könnten, dürfen die Gesundheit nicht schädigen. Ein dichtes Maßnahmennetz verhindert, dass fehlerhafte oder unsichere Waren auf den Markt gelangen.

Die Produktsicherheit ist zunächst Aufgabe des Herstellers, der Händler und Importeure. Ihre Pflicht ist es, ausschließlich Produkte in den Verkehr zu bringen, die keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen können. Sie tragen die Verantwortung für ihre Produkte und müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit nur einwandfreie Produkte auf den Markt gelangen. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden.

Der Anwendungsbereich der Verordnung ist sehr weit gefasst. Sie gilt unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online verkauft werden und für alle Verbraucherprodukte, die innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden. Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, instand gesetzte oder wiederaufgearbeitete Produkte, soweit sie nicht bestimmten EU-Harmonisierungsvorschriften unterliegen. Zu beachten ist, dass nur Non-Food-Verbraucherprodukte erfasst sind. Das heißt Lebensmittel sind ausgenommen.

Neu ist unter anderem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden müssen. Über die Kontaktinformationen, die beim Kauf des Produkts hinterlegt worden sind, ist im Falle eines Rückrufs unmittelbar darüber zu informieren. Zudem müssen Anbieter von Online-Marktplätzen eine zentrale Kontaktstelle errichten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte und schnelle Kommunikation mit dem Online-Marktplatz ermöglicht.

Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der EU direkte Anwendung.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (12.12.2024)




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