DE: Es kommt ein Leitentscheidungsverfahren für den BGH!
Sogenannte Massenverfahren, wie beispielsweise der Diesel-Skandal stellten eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte in Deutschland dar. Das Kabinett hat deshalb nun den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen. Es soll schnellere Rechtssicherheit schaffen, indem weitere Klagen zur selben Rechtsfrage vermieden werden können.
In der Vergangenheit wurde häufig durch die Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund von Vergleichen höchstrichterliche Entscheidungen verhindert.
Neu ist, dass der BGH durch das eingeführte Verfahren, über grundsätzliche Rechtsfragen auch dann entscheiden kann, wenn die Parteien zuvor die Revision zurückzunehmen oder sich das Verfahren auf sonstige andere Weise erledigt hat.
Meist weisen Massenverfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen auf. Werden diese Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt, können noch anhängige Verfahren bei den Instanzgerichten anhand der ergangenen Leitentscheidung deutlich zügiger entschieden werden.
Auch möglich ist, dass der BGH aus den bei ihm anhängigen Revisionen ein geeignetes Verfahren auswählen kann, das ein möglichst breites Spektrum an offenen Rechtsfragen bietet.
Dabei entfaltet die Leitentscheidung jedoch keine formale Bindungswirkung und hat auch keine Auswirkungen auf das zugrundeliegende Revisionsverfahren. Die Leitentscheidung soll vielmehr den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als eine Richtschnur und Orientierung dienen, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte. Gerichten ist es möglich, die bei ihnen anhängigen Parallelverfahren im Einverständnis mit den Parteien bis zur Leitentscheidung aussetzen.
Pressemitteilung Nr. 48/2023 der Bundesregierung (16.08.2023)