D - Teil 1: Modernisierung des dt.Personengesellschaftsrechts

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Das lang erwartete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) soll nun zum 01.01.2024 in Kraft treten. Die veralteten Vorschriften des Personengesellschaftsrechts werden an die aktuelle Rechtsprechung und die veränderten Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst.

Der Entwurf beabsichtigt im Wesentlichen eine systemkonforme Überarbeitung des aktuellen Rechts der Personengesellschaften, Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG).

Die OHG und KG sollen für Angehörige Freier Berufe geöffnet und Rechtssicherheit bei den Beschlussmängelstreitigkeiten von Personengesellschaften hergestellt werden.

Im Fokus der Reform liegt jedoch die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR). Der Gesetzgeber sieht vor, das Recht der GbR zu konsolidieren und das Publizitätsdefizit zu beheben.  

Gerade im Bereich der GbR hat sich sowohl die Rechtsprechung als auch die Vertragspraxis über die Jahrzehnte stark von den gesetzlichen Regelungen entfernt, sodass in diesem Bereich ein erhöhter Handlungsbedarf besteht.

Spätestens mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.01.2001, indem der (Außen-)GbR die Rechtsfähigkeit zugesprochen wurde, galt die bisherige Konzeption des Gesetzgebers als überholt.

Das Gesetz sieht nun im Entwurf drei unterschiedliche Varianten der GbR vor. Nach dem neu gefassten § 705 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) soll es a) eine rechtsfähige und registrierte GbR, b) eine rechtsfähige und nicht registrierte GbR und c) eine nicht rechtsfähige GbR geben. Durch diese Differenzierung soll eine Annäherung an die OHG und die KG vorgenommen werden.

(Drucksache 19/27635)




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