COVID-19: Änderung der Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen wurden

Benn-Ibler Rechtsanwälte

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Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur Änderung der besonderen Vorkehrungen in Strafsachen.

Das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1.COVID-19-JuBG) verordnet in § 9 die Kompetenz der Bundesministerin im Hinblick auf die Coronakrise vorläufige Maßnahmen zu treffen. Darauf basierend wird die Verordnung, mit welcher zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen wurden, folgendermaßen geändert:

Die Änderungen treten mit 1.05.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt § 3 außer Kraft. Die Verordnung tritt mit 31. Mai 2020 außer Kraft.

BGBl. II Nr. 180 2020




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