Beihilfenrecht: Grünes Licht für österreichische Netzreserve
Die Europäische Kommission hat die geplante Maßnahme Österreichs zur Errichtung einer Netzreserve, um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Es wurde festgestellt, dass die Maßnahme keine übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs mit sich bringt und eine ausreichende Stromversorgung Österreichs sicherstellt.
Netzreserven stellen technische Maßnahmen dar, die Engpässe im Übertragungsnetz beseitigen und somit die Stromversorgungssicherheit gewährleisten. Die Kapazitätsanbieter halten hierfür die benötigten Kapazitäten frei und erhalten eine Vergütung. Während der Vertragslaufzeit dürfen diese Reserven allerdings nicht am allgemeinen Strommarkt teilnehmen, jedoch können entstehende Kosten über Netzentgelte an die Netznutzer weitergeben werden. Dieser wirtschaftliche Anreiz kann zu einer Verzerrung des Wettbewerbs am Elektrizitätsbinnenmarkt führen, da planmäßige Stilllegungen von Kraftwerken aufgeschoben werden könnten. Aufgrund dieser potentiellen Beeinträchtigung war eine Prüfung nach dem EU-Beihilfenrecht notwendig.
Die österreichischen Maßnahmen stehen im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014. Die Kommission bestätigte, dass die derzeitigen strukturellen Engpässe und die daraus resultierende Stromversorgungsunsicherheit die geplante Netzreserve rechtfertigen. Eine jährliche Überprüfung anhand einer Systemanalyse durch die Regulierungsbehörde ist vorgesehen.
Um Verzerrungen des Wettbewerbs zu vermeiden, hat die Deckung des Netzreservebedarfs durch Ausschreibungen des österreichischen Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid AG (APG) zu erfolgen. Hierbei sind allerdings Kraftwerke, die bei der Stromerzeugung geltende CO2-Obergrenzenen pro Kilowattstunde überschreiten (z.B. Kohlekraftwerke), ausgeschlossen.
Margrethe Vestager (Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission und die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin) hielt dazu fest: „Die benötigten Kapazitäten werden über Ausschreibungen beschafft, an denen sich Verbraucher sowie verschiedene Arten von Betreibern aus dem In- und Ausland beteiligen können. Somit ist die Maßnahme zum Nutzen aller Stromverbraucher wettbewerbsorientiert und kosteneffizient.“
Europäische Kommission, Pressemitteilung (28.06.2021)