Aus für das Amtsgeheimnis: Entwurf liegt vor
Nach langer Zeit der Ankündigungen liegt nun ein Entwurf des Bundeskanzleramts für ein neues Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Mit dem Gesetz soll das verfassungsrechtlich verankerte Amtsgeheimnis durch ein einklagbares Recht auf Information ersetzt werden.
Zunächst sieht der Entwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) vor. Das in Art 20 Abs 3 und 4 verankerte Amtsgeheimnis soll gestrichen werden. Stattdessen sollen in einem neuen Art 20a B-VG die Gesetzgebung und die Verwaltung verpflichtet werden, „Informationen von allgemeinem Interesse in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen“. Außerdem soll jedermann gegenüber diesen Organen das Recht auf Zugang zu Information haben. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn die Geheimhaltung aus zwingenden außen- und sicherheitspolitischen Gründen, zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens oder zur Wahrung „überwiegender berechtigter Interessen“ erforderlich ist.
Im IFG wird dieses „Recht auf Zugang zu Information“ näher ausgestaltet. Informationen von allgemeinem Interesse müssen proaktiv in einem elektronischen Informationsregister (www.data.gv.at) veröffentlicht werden. Informationen sind von allgemeinem Interesse, wenn „sie einen allgemeinen Personenkreis betreffen oder für einen solchen relevant sind, insbesondere Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von mindestens 100.000 Euro“. § 6 IFG bestimmt außerdem genauer, wann Informationen geheim zu halten sind.
Informationen können schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragt werden. Der Zugang zur Information muss binnen einer Frist von vier Wochen, in Ausnahmefällen acht Wochen, gewährt werden. Werden Informationen nicht erteilt, ist binnen zwei Monaten ein Bescheid darüber zu erlassen. Dieser kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Eine Entscheidung darüber muss das Gericht binnen zwei Monaten fällen.
Der Entwurf liegt nun bis 19. April 2021 zur Begutachtung auf.
Entwurf, Bundeskanzleramt (22.01.2021)