TikTok bleibt Torwächter – Eilantrag gegen Kommissionsbeschluss
Digital Markets Act der EU (DMA): Die ByteDance Ltd., Betreiber des Videoportals TikTok, stellte einen Antrag auf Aussetzung des Beschlusses der Kommission, in dem TikTok als Torwächter, sogenannter „gatekeeper“, benannt wird – jedoch ohne Erfolg.
Der DMA ist eine Verordnung der EU, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll, um die Bestreitbarkeit digitaler Dienste zu schützen, indem sie Gatekeeper reguliert. Gatekeeper sind Unternehmen, die starke wirtschaftliche Positionen mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehaben und in mehreren EU-Ländern aktiv sind. Ihnen werden bestimmte Pflichten auferlegt und bestimmte Praktiken untersagt, um eine Bevorzugung ihrer eigenen digitalen Produkte und Dienstleistungen zu verhindern.
Die ByteDance Ltd ist eine 2012 in China gegründete nicht operative Holdinggesellschaft, die die Unterhaltungsplattform TikTok bereitstellt. Mit Beschluss vom 5. September 2023 benannte die Kommission ByteDance als Torwächter gemäß dem DMA. Im November 2023 erhob ByteDance gegen den Kommissionsbeschluss Nichtigkeitsklage und beantragte zusätzlich vorläufigen Rechtsschutz auf Aussetzung des Kommissionsbeschlusses. Mit seinem Beschluss wies nun der Präsident des EuG den Antrag von ByteDance auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
ByteDance habe nicht dargetan, dass es erforderlich wäre, den streitigen Beschluss bis zum Abschluss des Verfahrens zur Hauptsache auszusetzen, um zu verhindern, dass sie einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet.
Laut ByteDance bestehe die Gefahr, dass nicht öffentliche, hochstrategische Informationen über die Praktiken von TikTok bei der Erstellung von Nutzerprofilen verbreitet werden würden. Dritte hätten damit die Möglichkeit über Geschäftsstrategien von TikTok in einer Weise informiert zu sein, die ihren Tätigkeiten erheblich abträglich wäre.
Laut Beschluss bestehe jedoch eine solche tatsächlichen Gefahr der Verbreitung vertraulicher Informationen nicht. Auch ein schwerer und nicht wiedergutzumachenden Schaden infolge einer solchen Gefahr drohe nicht und wurde auch nicht dargetan.
Gestellt wurde nur ein Antrag auf Aussetzung des Beschlusses der Kommission. Das Gericht wird sein Endurteil über die Stellung von TikTok als Torwächter zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Pressemitteilung Nr. 28/24 zu EuG T-1077/23 R (09.02.2024)