OLG Wien: Check-In Gebühr von Ryanair unwirksam
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat 23 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ryanair für unwirksam erklärt. Darunter auch die Gebühr, die Fluggäste für einen Check-In am Flughafen zu zahlen hatten, wenn sie nicht vorher online eingecheckt haben (EUR 55,00).
Konkret verwendete Ryanair folgende Klauseln:
Klausel 15: „Alle Passagiere müssen auf https://www.ryanair.com/ online einchecken und die Bordkarte ausdrücken und mitführen, außerhalb die Flexi Plus Tickets, die den kostenlosen Flughafen-Check In auch enthalten, bis Sie einen Mobil Bordkarte benutzen (Sie mussen die Kriteriumen einhalten für die Benutzung der Mobil Bordkarten, klicken Sie hier für die Bedingungen)“ (sic!).
Klausel 16: „Passagieren, die es nicht schaffen innerhalb der vorgegebenen Fristen einzuchecken (außerhalb Flexi Plus Kunden), wird die Gebühr für den Flughafen Check-in zu dem in unserer Gebührentabelle angeführten Preis verrechnet“ (sic!).
Das OLG sah in diesen beiden Klauseln einen Verstoß gegen § 864a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), weil es die Klauseln für überraschend hielt. Es wurde nämlich während des gesamten Buchungsvorgangs auf der Webseite von Ryanair niemals aktiv darauf hingewiesen, dass für einen Flughafen-Check-In eine Gebühr von EUR 55 in Rechnung gestellt würde. Vielmehr mussten die Kunden diese Information selbst recherchieren. Laut OLG müsse ein Verbraucher – selbst, wenn er erkennt, dass eine zusätzliche Gebühr für den Flughafen-Check-In verrechnet wird – nicht mit einer Höhe von EUR 55 rechnen, handle es sich doch um einen auffallend hohen Preis für eine einfache Dateneingabe.
Da bereits die Geltungskontrolle zur Unwirksamkeit der Klausel führte, war auf eine Inhaltskontrolle (§ 879 Abs 3 ABGB) nicht mehr einzugehen. Dennoch deutete das OLG Wien zumindest an, dass möglicherweise auch eine gröbliche Benachteiligung vorliegen könnte.
Stand 24.05.2022 verwendet Ryanair im Wesentlichen dieselben Klauseln wieder. Allerdings wird nun zu Beginn des Buchungsvorgangs auf die Check-In-Gebühr hingewiesen. Ob die Gebühr an sich rechtswidrig ist, wird noch zu klären sein.
OLG Wien 1 R 131/20x (30.11.2021)