Neue EU- Richtlinie – Mindestlohn für Europa
Die Europäische Union strebt nach verbesserten Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeitnehmer und versucht künftig einen Rahmen zu schaffen, der angemessenere Mindestlöhne sicherstellt, ohne dabei einen einheitlichen Europäischen Mindestlohn festzusetzen. Im Juni 2022 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat vorläufig, nun stimmte das Parlament am 14.09.2022 für die Einführung der neuen Vorschriften für angemessene Mindestlöhne in der EU. Die Richtlinie soll für alle Arbeitskräfte gelten, die in der EU in einem Arbeitsverhältnis stehen und einen Arbeitsvertrag haben.
In der Pressemitteilung des EU-Parlaments heißt es, man gehe davon aus, dass der Rat die Vereinbarung im September dieses Jahres formell billigen werde. Die Mitgliedsstaaten hätten dann 2 Jahre Zeit, die Richtline in nationales Recht umzusetzen. 21 der 27 EU-Staaten haben bereits gesetzliche Mindestlöhne. Darunter sind die der Länder Deutschland, Irland und Luxemburg die Höchsten. In 6 EU-Ländern, darunter auch Österreich, werden die Löhne im Rahmen von Tarifverhandlungen festgelegt.
Die Richtlinie soll keine einheitliche Lösung über einen europäischen Mindestlohn darstellen. Vielmehr sollen die verschiedenen Traditionen der Länder und deren Ausgangspunkte berücksichtigt werden, die Tarifverhandlungen gestärkt und die Rolle der Sozialpartner eine Berücksichtigung finden. Für die Festlegung des Mindestlohns sind damit auch künftig die Mitgliedstaaten eigenzuständig. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass den Erwerbstätigen durch die festgesetzten Mindestlöhne ein menschenwürdiges Leben ermöglicht wird. Zu berücksichtigen sind das Lohnniveau und die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land.
Zudem sollen die Länder künftig Tarifverhandlungen fördern, da diese erheblich dazu beitragen können, auf branchenübergreifender als auch berufsspezifischer Ebene angemessene Mindestlöhne festzulegen. Gelten in einem EU-Land für weniger als 80 % der Erwerbstätigen Tarifverträge, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Aktionspläne für eine Erhöhung zu erstellen. Außerdem stehen die Länder in der Pflicht, unter anderem die Durchsetzung der gesetzlich festgelegten Mindestlöhne zu kontrollieren als auch einen leichteren Zugang zu Informationen bezüglich des Mindestlohnschutzes zu schaffen.
Europäisches Parlament, Pressemitteilung (14.09.2022)