Keine Erkundigungspflicht über Insolvenzen für Nichtunternehmer
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass auch die leicht zugängliche Information in der Ediktsdatei über das Internet nichts daran ändert, dass Nichtunternehmer nicht verpflichtet sind, sich über mögliche Insolvenzen ihrer Geschäftspartner zu erkundigen.
Im vorliegenden Fall führte die Schuldnerin (Bauunternehmen) am Haus des Beklagten (ein Nichtunternehmer) Arbeiten abschließend durch. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde in weiterer Folge jedoch das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Geschäftsführer der Schuldnerin verschwieg dem Masseverwalter (Kläger) das Bestehen dieser Baustelle. Er überreichte dem Beklagten persönlich die Rechnung, die – anders als die erste bereits bezahlte Teilrechnung – nicht das Firmenpapier und die firmenmäßige Unterzeichnung enthielt. Zudem wurde dem Beklagten mitgeteilt, dass er auf das Konto der Nebenintervenientin (eine Mitarbeiterin der Firma) zahlen soll, da diese noch Forderungen gegen die Schuldnerin habe.
Der Kläger begehrte die Zahlung des Rechnungsbetrags an ihn. Die Zahlung an einen Dritten sei hier nicht schuldbefreiend (§ 3 Abs 2 Insolvenzordnung – IO) erfolgt, da dem Beklagten über die Ediktsdatei im Internet bekannt sein müsste, dass über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Der OGH meinte dazu, dass nicht allein aufgrund dessen, dass die Insolvenzdatei heute allgemein zugänglich und die Einsicht deutlich erleichtert ist, eine Nachschaupflicht bestehe. Eine Verpflichtung für Nichtunternehmer zur regelmäßigen Kontrolle der Vertragspartner im Hinblick auf mögliche Insolvenzen vor einer Zahlung sei grundsätzlich weiterhin abzulehnen. Für eine Sorgfaltspflichtverletzung müssten noch weitere, konkrete Umstände hinzutreten, die eine Insolvenz annehmen ließen.
Im konkreten Fall war dies nicht anzunehmen, da dem Beklagten auf sein Nachfragen eine schlüssige Erklärung für die Überweisung auf ein anderes Konto gegeben wurde. Im Übrigen kann nicht allein aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung auf eine Insolvenz geschlossen werden.
Der OGH hielt damit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
OGH 9 Ob 33/20y (17.12.2020)