Kartellrecht: Spotify verdächtigt Apple wegen App-Store-Regeln
Den US-Konzern Apple erreichten kürzlich mehrere Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission im Rahmen einer Untersuchung von Apple-Store-Regeln für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps, welche von Spotify angeregt wurde. Der Verdacht besteht, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung iSd Art. 102 AEUV missbräuchlich ausnützt.
Der App Store von Apple ist für viele App-Entwickler das einzige Zugangstor zu ihrer Kundschaft. Die Untersuchung hat ergeben, dass der durchschnittliche Apple-Benutzer ein treues Kundenverhalten an den Tag legt. Deswegen sind Anbieter, um ihre Produkte im „Ökosystem“ Apple anbieten zu dürfen, oftmals gezwungen, alle obligatorischen sowie nicht verhandelbaren Regeln des Stores einzuhalten.
Aufgrund von zwei Regeln aus den Vereinbarungen zwischen Musikstreaming-Anbietern und Apple hat die Kommission Bedenken gehegt.
Zunächst bedingt Apple von Spotify & Co., dass für die Verbreitung bezahlter digitaler Inhalte das Apple-eigene System für In-App-Käufe genützt werden muss, wobei Apple 30% Provision für alle Transaktionen erhält. Dieser Gebührenzuschlag wird von den Streamingdiensten meist auf den Endverbraucher überwälzt.
Weiters wird es den Streamingdiensten erschwert, ihren Kundenkreis über alternative Kaufmöglichkeiten außerhalb der Apps zu informieren. Dieses Informationsungleichgewicht kann dazu führen, dass die Verbraucher dazu verleitet sind, höhere Preise aufgrund von In-App-Transaktionen zu zahlen, anstatt kostengünstigere Alternativen zu verwenden.
Magrethe Vestager (Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission und die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin) hielt dazu fest: „Durch die Festlegung strenger Regeln für den App Store, die für konkurrierende Musikstreaming-Dienste nachteilig sind, nimmt Apple den Nutzern die Möglichkeit, sich für günstigere Streaming-Angebote zu entscheiden, und verfälscht den Wettbewerb.“
Es besteht somit der Verdacht, dass Apple den Wettbewerb verfälscht. Die derzeitige Lage erlaubt es Apple nicht nur, den eigenen Streamingdienst „Apple Music“ günstiger anzubieten, sondern auch gleichzeitig die Preise der Mitwerber, welche meist von den Kunden getragen werden, anzuheben.
EU-Kommission, Pressemitteilung (30.04.2021)