Home-Office-Regelungen kommen nicht zur Ruhe
Die kürzlich beschlossenen gesetzlichen Home-Office-Regelungen konnten die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS nicht gänzlich überzeugen. Sie vermissen Regelungen im Bereich Datensicherheit, Datenschutz sowie mobiles Arbeiten und haben Entschließungsanträge ins Parlament eingebracht.
Nach den Anträgen soll einerseits der Arbeitsminister dazu aufgefordert werden, „Regelungen zur Datensicherheit sowie zum Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz im Homeoffice zu evaluieren und dem Nationalrat bis spätestens 1.9.2021 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine Präzisierung eines Risikomanagementsystems (Datensicherheit) sowie spezielle Regelungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz für die Arbeit im Homeoffice enthält […]“.
Dieser Antrag zielt insbesondere darauf ab, dass für die Arbeit im Home-Office Sicherheitssysteme eingerichtet werden und Anweisungen und Unterweisungen betreffend Cybersicherheit und Datenschutz erfolgen.
Als problematisch wird es von den Antragstellern insbesondere gesehen, dass im Home-Office private Geräte (Bring Your Own Device, BYOD) der Arbeitnehmer zum Einsatz kommen. Nach dem Antrag wird für den zukünftigen Gesetzesentwurf eine „Bekräftigung“ der datenschutzrechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers auch betreffend BYOD gefordert.
Im datenschutzrechtlichen Bereich wird die Nutzung der Öffnungsklausel des Art 88 Abs 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgeschlagen, um ein eigenes „Beschäftigtendatenschutzrecht“ zu schaffen.
Der zweite Antrag der Opposition betrifft die Definition von Home-Office in der zuletzt beschlossenen gesetzlichen Regelung.
Kritisiert wird, dass sich die Regelungen auf „Arbeitsleistungen in der Wohnung“ beschränken. Sogenanntes „mobiles Arbeiten“, d.h. das Arbeiten außerhalb des Betriebs an einem anderen Ort als der Wohnung ist somit weiterhin nicht eigens geregelt.
Die Antragsteller fordern daher, dass – entsprechend der „wirtschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts“ – auch mobiles Arbeiten in die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Home-Office-Bestimmungen einbezogen werden. Beide Anträge wurden dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.
1427/A(E) XXVII. GP - Entschließungsantrag
1437/A(E) XXVII. GP – Entschließungsantrag