Europäische Kommission: EU-weite Unternehmensbesteuerung
Die Europäische Kommission (EK) hat in einer Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert ihre Vision skizziert, wie ein solides, effizientes und faires Unternehmenssteuersystem in der Europäischen Union (EU) gefördert werden kann.
Dazu wird die EK bis 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung vorlegen. Es sollen EU-weit einheitliche Vorschriften für die Besteuerung von Unternehmen mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Dabei sollen
· die Bürokratie abgebaut,
· Befolgungskosten gesenkt,
· Steuerschlupflöcher geschlossen, Arbeitsplätze in der EU erhalten und
· Investitionen in den Binnenmarkt gefördert werden.
Auch ein Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage soll erarbeitet werden.
Darüber hinaus wird eine Steueragenda für die beiden kommenden Jahre dargelegt. Diese soll unter anderem die folgenden Maßnahmen umfassen:
· Bestimmte in der EU tätige Großkonzerne sollen ihre effektiven Steuersätze veröffentlichen
· Maßnahmen gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung
· Unternehmen sollen durch bestimmte Maßnahmen dazu veranlasst werden, ihre Tätigkeiten durch Eigen- anstatt durch Fremdkapital zu finanzieren
Schließlich hat die Kommission eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Damit können während der Pandemie erlittene Verluste mit den Steuern der Vorjahre verrechnet werden, wovon insbesondere KMUs profitieren sollen.
Europäische Kommission, Pressemitteilung (18.05.2021)