EuGH: Zweites Widerrufsrecht nach Gratis-Testphase?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu Widerrufsrechten bei Lernplattform-Abonnements zu entscheiden. Kündigen Verbraucher ein Abonnement nicht innerhalb der kostenlosen Testphase, dann wird dieses häufig kostenpflichtig. Dann stellt sich die Frage: Kann ich zu diesem Zeitpunkt noch widerrufen?
Dem Urteil ging ein Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) und einer Lernplattform für Schülerinnen und Schüler der Primär- und Sekundärstufen in Österreich voraus.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernplattform sehen vor, dass bei der erstmaligen Buchung eines Abonnements auf der Plattform dieses 30 Tage lang ab Vertragsschluss kostenlos getestet und während dieser Zeit jederzeit fristlos gekündigt werden kann. Weiter sehen sie vor, dass dieses Abonnement erst nach Ablauf dieser 30 Tagen kostenpflichtig wird und dass die bei diesem Abschluss vereinbarte bezahlte Abonnementfrist zu laufen beginnt, wenn innerhalb der genannten 30 Tage keine Kündigung erfolgt. Für den Fall, dass der kostenpflichtige Abonnementzeitraum abläuft, ohne dass rechtzeitig gekündigt wurde, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Die Lernplattform informiert die Verbraucher bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz über das ihnen aus diesem Grund zustehende Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht.
Der VKI war nun aber der Ansicht, dass dem Verbraucher nach Art. 9 der Verbraucherrechte-Richtlinie ein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht nicht nur aufgrund des Abschlusses des kostenlosen Testabonnements, sondern auch aufgrund der Umwandlung dieses Abonnements in ein reguläres, kostenpflichtiges Abonnement und dessen Verlängerung zustehe. Das mit dem Rechtsstreit befasste nationale österreichische Gericht bat den EuGH im Wege der Vorabentscheidung um die Auslegung der Verbraucherrechte-Richtlinie.
Der EuGH entschied nun:
Verbrauchern steht nur ein einmaliges Recht zu, ein im Fernabsatz geschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Ein erneutes Widerrufsrecht für die kostenpflichtige Abonnementverlängerung stehe ihnen nicht zu. Etwas anderes könne nur gelten, wenn bei Abschluss nicht klar und verständlich informiert wurde, dass das Abonnement nach einer kostenlosen Anfangsphase dann kostenpflichtig wird.
EuGH C-565/22 (05.10.2023)