EU-Parlament stimmt "Digital Service Act" und "Digital Markets Act" zu

Benn-Ibler Rechtsanwälte

EU-Parlament stimmt „Digital Services Act“ und „Digital Markets Act“ zu

Am 05.07.2022 stimmte das EU-Parlament dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act zu.

Der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste) sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdiente vor. Der Digital Markets Act (Gesetz über digitale Märkte) ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne.

Im Digital Services Act (in weiterer Folge DSA) werden klare Verantwortlichkeiten sowie eine Rechenschaftspflicht für Anbieter von Vermittlungsdiensten, insbesondere Online-Plattformen wie soziale Medien und Marktplätze, festgelegt. Die Festlegung klarer Sorgfaltspflichten umfasst auch Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte und die Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen über die Moderation von Inhalten anzufechten. Insbesondere bei großen Online-Plattformen sieht der DSA ein höheres Maß an Transparenz und eine Rechenschaftspflicht im Hinblick darauf vor, wie die Anbieter solcher Plattformen Inhalte moderieren, sowie in Bezug auf Werbung und algorithmische Prozesse. Der DSA soll sicherstellen, dass gewisse Inhalte schneller verschwinden (bspw Hassreden). Insbesondere wird die Eindämmung der Marktmacht von Internetkonzernen bezweckt. Es soll zu einer EU-weiten Verbesserung des Rechtsschutzes für User kommen.

Das Hauptaugenmerk des DSA liegt darin, im Zusammenhang mit der Bereitstellung grenzüberschreitender digitaler Dienste (Vermittlungsdienste) ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.  

Der Digital Markets Act (in weiterer Folge DMA) ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne. Der DMA beschränkt sich auf einige zentrale Plattformdienste: Online-Vermittlungsdienste, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Video-Sharing-Plattform-Dienste, nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste, Betriebssysteme, Cloud-Dienste und Werbedienste.

Ziel des DMA liegt darin, die markantesten Fälle von unlauteren Praktiken und geringer Bestreitbarkeit auf EU-Ebene anzugehen, damit Plattformen ihr Potential voll entfalten können, sodass sowohl Endnutzer als auch gewerbliche Nutzer die Vorteile der Plattformwirtschaft und der digitalen Wirtschaft in einem fairen Wettbewerbsumfeld nutzen können.

Nachdem der endgültige Text verabschiedet wird, kommen beide Verordnungen nach einer Übergangsfrist unmittelbar in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten zur Geltung. 

COM/2020/825 final

COM/2020/842 final





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