EU-Lieferkettenrichtlinie: Parlament stimmt für strengere Variante

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Anfang Juni stimmte die Mehrheit des Europäischen Parlaments für eine verschärfte Variante des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – EU-Lieferkettenverordnung. Nun folgen die Verhandlungen im EU-Trilog.

Der Richtlinienvorschlag orientiert sich am französischen „loi de vigilance“ sowie am deutschen „Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz“. Die Richtlinie hat zum Ziel, schärfere unternehmerische Sorgfaltspflichten in der EU aufzustellen. Es legt den Umfang der Pflichten fest, die ein Unternehmen einer gewissen Größe im Verhältnis zu ihren Zulieferern zu beachten hat.

Ziel ist es, den Menschenrechts- und Umweltschutz der globalen Lieferketten zu verbessern, indem Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung zur Achtung dieser Rechte besser nachzukommen. Dabei soll die Einhaltung gewisser Menschenrechtsstandards, wie das Verbot der Zwangs- oder Kinderarbeit, die Ausbeutung von Arbeitskräften sowie die Verhinderung der Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung erreicht werden. Unter anderem ist eine erhöhte Rechenschaftspflicht der Unternehmen gegenüber Interessengruppen wie Kunden, Investoren und der Gesellschaft vorgesehen.

Der durch das Parlament angenommene Richtlinienentwurf nimmt einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf vor:

Der Geltungsbereich soll ausgeweitet werden. Anstelle, die Grenze der pflichtigen Unternehmen bei Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und EUR 150 Millionen weltweitem Umsatz zu ziehen, sollen nun schon Unternehmen ab 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als EUR 40 Millionen verpflichtet werden.

Außerdem sollen Verstöße gegen die Vorgaben mit Strafen bis zu 5 Prozent des globalen Nettoumsatzes des sorgfaltswidrigen Unternehmens belegt werden.

Die Richtlinie befindet sich aktuell im Gesetzgebungsprozess der EU. Die Europäische Kommission hatte am 23.02.22 einen Vorschlag für die EU-Lieferkettenrichtlinie vorgelegt. Der Europäische Rat hatte daraufhin seine Ausrichtung zur Richtlinie im Dezember 2022 beschlossen. Am 01.06.2023 gab nun das Europäische Parlament seine Position zur Richtlinie bekannt und nahm diese mit Mehrheit an. Folgen werden nun die Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, der Kommission und den Mitgliedstaaten.

P9_TA (2023) 0209 (01.06.2023)





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