EU-Kommission: Leitlinien zur Klimaverträglichkeit
Am 29. Juli 2021 verabschiedete die Kommission neue technische Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit künftiger Infrastrukturprojekte. Diese Maßnahme soll die Berücksichtigung von Klimaerwägungen bei künftigen Investitionen und Entwicklungen von Infrastrukturprojekten fördern. Das große Ziel besteht darin, die Umsetzung des europäischen Grünen Deals zu beschleunigen.
Gleichzeitig entsprechen und forcieren die Leitlinien die Anforderungen des europäischen Klimagesetzes, und sollen der EU helfen, ihre Ausgaben umweltorientierter gestalten zu können. Sie beruhen auf dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und sollen insbesondere auch der Reduzierung der Treibhausgasemissionen Rechnung tragen.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass europäische institutionelle Anleger sowie private Investoren fundierte Entscheidungen über die Verträglichkeit verschiedenster Projekte mit dem Pariser-Klima-Abkommen und den EU- Klimazielen treffen können. Die Maßnahmen enthalten ein sehr breites Begriffsverständnis von „Infrastrukturprojekten“. Somit sind die Leitlinien auf Gebäude und Netzinfrastrukturen bis zu einem breiten Spektrum an baulichen Systemen und Vermögenswerten anwendbar.
Die Leitlinien enthalten Regelungen für gemeinsame Verfahren für die Sicherung der Klimaverträglichkeit künftiger Infrastrukturprojekte. Hierbei wurde insbesondere für die Phasen der Planung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung von Infrastrukturprojekten gemeinsame Verfahren für die Ermittlung, Klassifizierung und Bewältigung etwaiger klimatechnischer Bedenken geschaffen.
Die Bestimmungen sollen vor allem auf Infrastrukturen mit einer Lebensdauer über 2050 hinaus Anwendung finden. Der Betrieb, die Instandhaltung oder die Stilllegungen solcher Projekte soll mit Hilfe der Leitlinien auf klimaneutrale Weise ermöglicht werden.
EU-Kommission, Pressemitteilung (29.07.2021)