EU-Kommission leitet Prüfverfahren ein: Ein Wahlsieg durch TikTok?

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Wäre die mittlerweile annullierte rumänische Präsidentschaftswahl ohne TikTok anders ausgegangen? Die Plattform steht im Verdacht, ausländische Einflüsse bei Wahlen nicht ausreichend zu bekämpfen. Die EU-Kommission hat deshalb ein förmliches Verfahren gegen TikTok eingeleitet.

Wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren gegen TikTok eingeleitet. Die Plattform sei verpflichtet gewesen, systemische Risiken im Zusammenhang mit der Integrität von Wahlen ordnungsgemäß zu bewerten und abzumildern, vor allem im Zusammenhang mit der jüngst in Rumänien stattgefundenen Präsidentschaftswahl.

„Wir müssen unsere Demokratien vor jeder Art von ausländischer Einmischung schützen. Wann immer wir eine solche Einmischung vermuten, insbesondere bei Wahlen, müssen wir schnell und entschlossen handeln.“, so die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Das Verfahren wird sich insbesondere auf TikToks Empfehlungssysteme, also den Algorithmus der Plattform, fokussieren und prüfen, ob dieser koordinierte Manipulationen ermöglicht und wie eine solche Manipulation automatisierbar wäre. Auch soll TikToks Politik in Bezug auf politische Werbung und bezahlte politische Inhalte überprüft werden.

Nach der Eröffnung des Verfahrens will die Kommission nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Überwachungsmaßnahmen, der Beantragung des Zugangs zu Algorithmen und Befragungen.

Anfang Dezember hatte die Kommission TikTok bereits durch eine Aufbewahrungsanordnung auferlegt, alle Daten einzufrieren und aufzubewahren, die sich auf tatsächliche und vorhersehbare systemische Risiken für Wahlvorgänge in der EU beziehen könnten. Die Anweisung, alle Daten aufzubewahren, bleibt nach Angaben der EU-Kommission für alle anstehenden EU-Wahlen auf nationaler Ebene bis zum 31. März 2025 gültig.

Pressemitteilung der EU-Kommission (17.12.2024)




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