EU-Kommission aktualisiert Definition des „relevanten Marktes“

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Die EU-Kommission aktualisiert die Bekanntmachung zur Definition des „relevanten Marktes“ (Marktabgrenzung) im Wettbewerbsrecht und hat dazu nun einen umfassenden Entwurf vorgestellt. Viele Vorschläge basieren erkennbar auf den in den letzten Jahren häufiger angestrengten Verfahren gegen US-Technologiekonzerne wie Google/Alphabet, Facebook und Microsoft.

Der Umfang der neuen Bekanntmachung hat sich gegenüber der alten, aus dem Jahr 1997 stammenden Bekanntmachung, deutlich erhöht. Einige wichtige vorgeschlagene Änderungen werden überblicksmäßig dargestellt:

Bis 13.01.2023 können noch Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Kommission strebt an, dass die neue Bekanntmachung im dritten Quartal 2023 in Kraft tritt.

Kommission, Pressemitteilung (08.11.2022)




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