EU: Kartell über Zinsderivate – HSBC erhält Geldstrafe
Wettbewerb bei Euro-Zinsderivaten: Das Gericht (EuG) bestätigt den überarbeiteten Beschluss der Kommission gegen HSBC und damit die wegen der Beteiligung an einem Euro-Zinsderivate-Kartell verhängte Geldbuße iHv EUR 31,7 Millionen.
Zinsderivate sind Verträge zwischen zwei oder mehr Parteien, deren Wert sich aus der Entwicklung eines bestimmten Zinssatzes oder einer Gruppe von Zinssätzen ergibt.
Diese Rechtssache geht auf einen Beschluss der Kommission vom Dezember 2016 zurück. Mit diesem Beschluss stellte die Kommission damals fest, dass Crédit agricole, HSBC und JPMorgan Chase an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt gewesen seien, die in einer Beschränkung und/oder Verfälschung des Wettbewerbs im Sektor der Euro-Zinsderivate bestanden habe. Wegen dieser Zuwiderhandlung verhängte die Kommission eine Geldbuße in Millionenhöhe. Das EuG hob 2019 diesen Beschluss mangels ausreichender Begründung auf. Im Juni 2021 reduzierte die Kommission dann die Geldbuße.
HSBC klagte dann wiederum gegen die reduzierte Geldbuße. Diese wurde zunächst bis zur Entscheidung des EuGH über die Klage der Bank gegen die ursprüngliche Geldbuße ausgesetzt. 2023 bestätigte der EuGH dann die Aufhebung der ursprünglichen Geldbuße. Das EuG hat nun mit diesem Urteil, die HSBC-Klage gegen die reduzierte Geldbuße abgewiesen.
Die Verhängung der reduzierten Strafe sei nicht wegen Verjährung unzulässig gewesen.
Denn nach Ansicht des EuG ruhte die Verjährung der Befugnis dazu bis zur EuGH-Entscheidung, nachdem die Kommission gegen das Urteil von 2019 Rechtsmittel eingelegt hatte.
Nach Auffassung des Gerichts hat die Einlegung des Rechtsmittels durch die Kommission das Ruhen der Verjährung ihrer Befugnis, Geldbußen zu verhängen, bis zum Erlass einer Endentscheidung in dieser Rechtssache durch den Gerichtshof bewirkt.
Kein Ruhen sei eingetreten, als die Kommission nach dem EuG-Urteil Schritte zum Erlass eines neuen Beschlusses setzte.
EuG T-561/21 (27.11.2024)