DE: Neues Mobilitätsdatengesetz – Schneller unterwegs dank besserer Daten
Verkehrsdaten sind eine wertvolle Informationsquelle. Auf ihrer Grundlage ist es möglich, Fahrpläne zu optimieren, schnellere Routen zu berechnen oder die Nachfrage nach Sharing-Diensten effizienter zu bedienen. Mit dem Mobilitätsdatengesetz will die deutsche Bundesregierung sicherstellen, dass Verkehrsdaten frei und in höherer Qualität als heute verfügbar sind.
Die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten in ausreichend hoher Qualität ist Voraussetzung für zeitgemäße Mobilitätsdienstleistungen und deren nutzerfreundliche, effiziente und ressourcenschonende Ausgestaltung. Sie ist zugleich Grundlage für die Entwicklung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen im Mobilitätssektor.
Die Bereitstellung zahlreicher Mobilitätsdaten, statischer und dynamischer Daten wie Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs , Verspätungsmeldungen und weitere, wird bereits in einigen unionsrechtlichen und nationalen Vorgaben geregelt.
Zentrale Vorgabe ist die Datenzugänglichkeit über den Nationalen Zugangspunkt (National Access Point – NAP).
Die Vielfalt der bereits bestehenden Vorgaben löst einen Bedarf an stärkerer Vereinheitlichung und mehr Rechtsklarheit aus. Dies betrifft insbesondere Dateninhaber, die zur Datenbereitstellung verpflichtet sind.
Eine Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten soll künftig die Datenqualität überwachen. Sie soll technische Vorgaben machen, wie Dateninhaber die Daten bereitstellen müssen und wie sie abgerufen werden können. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität erhält Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass Dateninhaber gegen ihre Pflichten zur Bereitstellung verstoßen.
Auch soll das Gesetz künftig ermöglichen, dass unterschiedliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Carsharing anbieterübergreifend digital gebucht und auch bezahlt werden können. Dadurch soll auch die Effizienz des Verkehrssystems gesteigert werden und damit auch einen Beitrag zur Emissionsreduktion im Verkehrsbereich leisten.
Das Gesetz wurde am 02.10.2024 von Bundeskabinett verabschiedet.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung (25.09.2024)