DE: Handelsbilanzrecht – Schwellenwerte werden angepasst
Deutsche Bundesregierung beschließt Anhebung der monetären Schwellenwerte bei Bilanzierung und Rechnungslegung um jeweils rund 25%. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen so entlastet werden.
Das deutsche Bundesministerium für Justiz veröffentlichte dazu nun eine Formulierungshilfe zu Änderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Einführungsgesetzes zum HGB.
Die monetären Schwellenwerte legen fest, ob ein Unternehmen beispielsweise von einem „Kleinstunternehmen“ zu einem „kleinen“ Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts wird. Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt dabei von der Unternehmensgröße ab. Kleinere Unternehmen haben so weniger intensive Pflichten als ein größeres Unternehmen.
Etwa 52.000 Unternehmen werden von der Schwellenwertanhebung profitieren. Sie werden um circa EUR 650 Millionen Bürokratiekosten pro Jahr entlastet. Dies entspricht einer jährlichen Reduktion der insgesamt durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um rund 16 Prozent.
„Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu weniger Papierarbeit und mehr unternehmerischer Freiheit, sich der eigentlichen Arbeit und Wertschöpfung zu widmen“, so der Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Die europäischen Regelungen ermöglichen es, die Schwellenwertanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen.
Änderungsvorschlag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 20/8762 (22.12.2023)