DE: Die Triage-Regelung kommt!

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Sollten die Intensivbetten einmal wieder knapp werden, müssen teilweise schwere Entscheidungen getroffen werden, welchem Patienten die überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlung zusteht und welchem nicht. Bisher wurde diese Entscheidung alleine von Ärzten auf Grundlage von Entscheidungsleitlinien der Intensiv- und Notfallmedizin getroffen. Der deutsche Gesetzgeber hat nun ein Gesetz für Fälle der Triage verabschiedet, wonach ausschließlich „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ bei der Entscheidung Berücksichtigung finden. Alter sowie Behinderung dürfen keine Rolle spielen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht sah in seinem Urteil im Dezember 2021 unbedingten Handlungsbedarf zum Schutze von Menschen mit Behinderung vor einer Benachteiligung bei einer pandemiebedingten Triage-Situation. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber seiner Schutzpflicht nachzukommen und eine gesetzliche Regelung zu treffen.

Um dieser Schutzpflicht nachzukommen, wurden nun Regelungen der Triage in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Ziel ist es Patienten zum einen vor einer Diskriminierung zu schützen und gleichzeitig Rechtssicherheit für die zur Entscheidung befugten Ärzte zu schaffen. Die Regelung soll für alle intensivpflichtigen Patienten gelten, bei denen intensivmedizinische Behandlungskapazitäten aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichen.

Die Entscheidung der intensivmedizinischen Betreuung darf demnach nur nach dem Kriterium der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ getroffen werden. Neben einer etwaigen Behinderung oder dem Alter eines Patienten dürfen bei der Zuteilungsentscheidung für die Vergabe eines Platzes mit intensivmedizinischer Behandlung auch die ethnische Herkunft, die Religion oder Weltanschauung sowie das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung keine Berücksichtigung finden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 20/3877 (10.10.2022)

 




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