DE: Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern kommt!
Nun hat der Bundestag das lang erwartete sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mit einigen wesentlichen Änderungen beschlossen. Das Gesetz soll den Schutz von Whistleblowern, die Hinweise auf Missstände in ihrem Unternehmen geben, vor etwaigem Mobbing oder Kündigungen verbessern. Umfasst werden nun auch anonyme Hinweise zu Tierschutzskandalen und Bedrohungen für die Verfassung.
In Deutschland ist der Hinweisgeberschutz bislang vor allem durch die Rechtsprechung geprägt. Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen wird nun die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzungsfrist lief bereits mit Dezember 2021 aus. Auch ist mit dem jetzigen Bundestagbeschluss das Gesetz noch nicht in Kraft. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, muss es zunächst noch durch den Bundesrat.
Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings werden diese oft infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt. Ziel des Gesetzes ist es daher, die Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgebern dadurch größtmögliche Rechtssicherheit zu geben. Das Gesetz will Whistleblowing in geregelte Bahnen lenken, vor allem sollen Hinweise zunächst einmal intern bearbeitet werden. Die Vorgaben der Richtlinie sollen im Wesentlichen in einem neu zu schaffenden Stammgesetz durch ein einheitliches Schutzsystem für hinweisgebende Personen umgesetzt werden.
Im Zentrum des Gesetzes steht ein Meldesystem. Unternehmen und öffentliche Stellen ab 50 Mitarbeitenden werden verpflichtet, ein solches sicheres internes Meldesystem einzurichten. Dabei wird Unternehmen bis 249 Beschäftigten eine Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023 eingeräumt. Gleichwertige weitere Möglichkeit zur Hinweisabgabe wird eine beim Bundesamt für Justiz extern eingerichtete Meldestelle sein.
Zum Schutze der Whistleblower vor Vergeltung oder Benachteiligung enthält das Gesetz eine Beweislastumkehr. Sollten sie beruflich benachteiligt werden, so wird vermutet, dass diese Benachteiligung eine Repressalie ist. Auch ein etwaiger Schadensersatzanspruch wird geregelt.
Bundestag Drucksache 20/3442 (19.09.2022)