DE: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Zur Stärkung der deutschen Wirtschaft hat der Bundestag nun das ERP-Wirtschaftsplangesetz für das Kalenderjahr 2022 verabschiedet. Die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen soll deutlich aufgestockt und damit die Möglichkeiten für künftige Investitionen, insbesondere der Weg zu einer digitalen und klimaneutralen Wirtschaft erleichtert werden, um so Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu si­chern.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit 1950 die deutsche Wirtschaft. Es handelt sich dabei um ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Es wurde auf Grundlage des Marshallplans als Förderungsprogramm der USA zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt. Durch das Abkommen wurden DM 6 Mrd als Sondervermögen bestimmt. Dabei handelte es sich um sogenannte revolvierende Kredite – Finanzierungsmittel, die nach ihrer Rückzahlung erneut vergeben werden. Der Wirtschaft fließen dadurch wiederkehrend Mittel zu. Im Fokus der Förderung steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Klein- und Mittelstands und auch der freien Berufe, um sie gegenüber Großunternehmen in ihrer Finanzierungssituation strukturell nicht zu benachteiligen. Das jährlich verabschiedete ERP-Wirtschaftsplangesetz legt den Einsatz des ERP-Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr fest und schafft damit die rechtliche Grundlage für die Fördertätigkeit.

Um kleine und mittlere Unternehmen effektiv aus der Corona-Krise zu begleiten, steht ihnen künftig ein eigenes Förderprogramm zur Verfügung, um zinsgünstig In- und Auslandsvorhaben sowie Gründungen und Unternehmensübernahmen zu finanzieren. Der neue Förderkredit KMU soll Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis EUR 50 Mio, einer Bilanzsumme von bis zu EUR 43 Mio und maximal 249 Beschäftigten, zinsgünstige Kredite anbieten. Den Banken bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos von 50 Prozent für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.

Bundestag Drucksache 20/336 (23.12.2021)

 





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