DE: Bundesländer können künftig Commercial Courts einrichten
Der Bundestag stimmte nun einem Gesetzentwurf zu, der den Bundesländern die Einrichtung von Commercial Courts ermöglicht. Verhandelt werden können erstinstanzliche Wirtschaftszivilsachen ab EUR 1 Mio, insofern sich die Parteien auf die Anrufung eines solchen Gerichts zuvor einigten.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ angenommen.
Für den im parlamentarischen Verfahren noch geänderten Gesetzentwurf stimmten nach der Debatte die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Entwurf. Die Gruppe Die Linke enthielt sich.
Mit dem sogenannten Justizstandort-Stärkungsgesetz sollen die Bundesländer ermächtigt werden, spezialisierte Spruchkammern für Handelssachen einzurichten, vor denen in englischer oder deutscher Sprache verhandelt werden kann. Davon verspricht sich die Bundesregierung eine Stärkung des Justizstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb sowie mit privaten Schiedsgerichten. Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und dem damit einhergehenden Bedeutungsverlust des Londoner Commercial Courts hat Deutschland die Chance, im internationalen Wettbewerb in Wirtschaftsstreitigkeiten aufzuholen, indem zügig die Einrichtung von Commercial Courts gefördert wird.
An spezialisierten Spruchkammern den sogenannten Commercial Courts sollen künftig Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von EUR 1 Mio erstinstanzlich verhandelt werden können. Die Parteien müssen sich allerdings zuvor auf die Verständigung dieser besonderen Spruchkammer geeinigt haben.
Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich sein soll. Auch dort soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat – eine Verfahrensführung in der englischen Sprache möglich sein.
Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Veröffentlichung des Bundestags zur 2/3 Lesung: „Bundestag beschließt Einführung von Commercial Courts“ (04.07.2024)