DE: Bundeskartellamt wirft der DB Marktmachtmissbrauch vor!
Das deutsche Bundeskartellamt wirft der Deutschen Bahn (DB) einen Missbrauch ihrer Marktmacht vor. Sie würden ihre Schlüsselstellung ausnutzen. So komme es zur Einschränkung des Wettbewerbs mit anderen konkurrierenden Mobilitätsplattformen. Die Deutsche Bahn wird verpflichtet, bestimmte Vertragsklauseln und Verhaltensweisen zu ändern.
Mobilitätsplattformen bieten ihren Kunden vergleichende Informationen für Reiserouten mitverschiedenen Verkehrsmitteln und verkehrsträgerübergreifend sowie die Buchung entsprechender Tickets und Fahrkarten an. Hierfür spielen die Eisenbahn und die Verkehrsleistungen der DB eine zentrale Rolle. So vermitteln die Plattformen die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder auch Mietfahrrädern. Die DB ist einerseits das marktbeherrschende Verkehrsunternehmen im Schienenpersonenverkehr und betreibt andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform „bahn.de“ sowie die App „DB Navigator“.
Nach Ansicht den des Bundeskartellamtes nutze die DB ihre Schlüsselstellung auf dem Markt, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Das Bundeskartellamt moniert den fehlenden diskriminierungsfreien Zugang zu erforderlichen Verkehrsdaten, wie Zugausfällen und Verspätungen durch die DB. Nach Angabe des Bundeskartellamts seien die Dienstleistungen anderer Mobilitätsplattformen ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn undenkbar. Als wettbewerbswidrig sind die Klauseln des Werbeverbotes, vertikalen Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie das Vorenthalten von Provisionen für die Drittplattformen anzusehen. Auch weigert sich die DB, anderen Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu den erforderlichen Verkehrsdaten in Echtzeit mitzuteilen.
Die einvernehmliche Verfahrensbeendigung mit der DB scheiterte. Das Bundeskartellamt hat deshalb nun durch behördliche Anordnung aufgetragen, die durch das Bundeskartellamt gerügten Verhaltensweisen zu unterlassen sowie jene Vertragsklauseln zu ändern, mit welchen die anderen Mobilitätsplattformen als Online-Partner behindert werden könnten.
Der DB wurden unter anderem folgende Maßnahmen auferlegt:
- Online-Partner der DB dürfen künftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen
- Die DB hat Mobilitätsplattformen, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, künftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zahlen
Mitteilung Bundeskartellamt (26.06.2023)