D – Personengesellschaftsrecht wird modernisiert

Benn-Ibler Rechtsanwälte

Das deutsche Bundeskabinett beschloss kürzlich einen vorgelegten Gesetzesentwurf für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht.

Anstoß des Gesetzesentwurfs war, dass Teile des Personengesellschaftsrechts den heutigen praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht werden. Dazu zählen insbesondere die Regelungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zum Beschlussmängelrecht. Derzeit existiert – wie auch in Österreich – für Personengesellschaften kein den Kapitalgesellschaften ähnliches Anfechtungsmodell, nach dem Beschlüsse grds innerhalb einer bestimmten Frist angefochten werden müssen.

Der Gesetzesentwurf enthält insbesondere die folgenden Punkte:

Das Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften soll sich dabei am Aktienrecht orientieren. Die entsprechenden Regelungen werden im Handelsgesetzbuch verankert werden und können bei Bedarf auch von den Gesellschaftern abbedungen werden. Auf die GbR finden diese Regelungen jedoch nur dann Anwendung, wenn die Gesellschafter dies im Gesellschaftsvertrag vereinbaren.

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)




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