D: Entwurf zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts
Ein von der deutschen Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegter Regierungsentwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vor.
Ziel der Neuregelung ist es, diesen Berufsgruppen gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Zukünftig soll die Berufsausübungsgesellschaft die zentrale Organisationsform des anwaltlichen und steuerberatenden Handelns sein, wobei die Gesellschaft selbst den berufsrechtlichen Regelungen unterworfen ist. Dadurch soll es ermöglicht werden, mit anderen freien Berufen zusammenzuarbeiten.
Insbesondere soll gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit gewährleistet werden. Berufsausübungsgesellschaften sollen folgende Gesellschaftsformen zur Verfügung stehen:
- Alle Europäischen Gesellschaften
- Alle Gesellschaften nach deutschem Recht
- Gesellschaften in einer nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats bzw EWR-Vertragsstaats zulässigen Rechtsform
Künftig sind auch einheitliche Anforderungen an die Gesellschafter- und Kapitalstruktur vorgesehen. Die bisherigen Mindesterfordernisse sollen entfallen, weil diese nicht mehr notwendig sind, um die Einhaltung der Berufspflichten zu gewährleisten. Diese Einhaltung stellt die Berufsausübungsgesellschaft selbst sicher.
Darüber hinaus soll die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert werden. Vorgesehen sind Regelungen, die etwa die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten oder Architekten ermöglichen, um sich besonders im Bereich des Medizin- oder Baurechts zu spezialisieren.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung (20.01.2021)