BMJ: Zivilverfahrens-Novelle 2021 in Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat den Entwurf für die Zivilverfahrens-Novelle 2021 in Begutachtung gegeben. Damit will das BMJ die Digitalisierung in der Justiz weiter vorantreiben und dabei auch einige Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen.
Zunächst soll klargestellt werden, dass Akten in bürgerlichen Rechtssachen auch digital geführt werden können. Neu geregelt wird, dass Metadaten, die bei der digitalen Aktenverwaltung entstehen, nicht Teil des Aktes sind und daher auch nicht der Akteneinsicht unterliegen. Zudem werden genauere Regeln getroffen, wie Papiereingaben in den digitalen Akt zu übertragen sind und umgekehrt (§ 81a Gerichtsorganisationsgesetz - GOG neu).
Kopiergebühren werden ebenfalls an den digitalen Akt angepasst. So sollen nur noch Gebühren für Kopien, die auf von der Justiz zur Verfügung gestellten Datenträgern erstellt werden, eingehoben werden. Dabei bemisst sich die Gebühr nicht mehr nach Seitenanzahl, sondern nach Datenvolumen in Gigabyte (Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 15 lit d).
Während der Pandemie gab es die Möglichkeit, ganze Gerichtsverhandlungen als Videokonferenz durchzuführen. Weil sich diese in der Praxis gut bewährten und angenommen wurden, möchte das BMJ diese Regelungen nun ins Dauerecht überführen (§ 132a Zivilprozessordnung - ZPO neu). Die Anberaumung einer virtuellen Verhandlung erfolgt aber stets durch das Gericht, ein Antragsrecht der Parteien besteht nicht. Die Anforderungen werden aber in Zukunft ein wenig strenger als während der Pandemie. So ist einerseits die Zustimmung der Parteien zwingend erforderlich (wobei diese bei fehlendem Widerspruch binnen einer bestimmten Frist als erteilt gilt), die technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, das Programm der Verhandlung muss auch für die Videokonferenz geeignet sein und es muss unter verfahrensökonomischen Gesichtspunkten tunlich sein. Das BMJ denkt hierbei insbesondere an kurze Tagsatzungen, die kaum Interaktion zwischen Gericht und Parteien erfordern.
BMJ, Ministerialentwurf (26.07.2021)